Innovative Formen der Entscheidungsfindung für die öffentliche Verwaltung
Interessierst du dich für Formen der Entscheidungsfindung, die über herkömmliche Konsens- und Top-down-Ansätzen hinausgehen? Möchtest du diese Methoden in einem verwaltungsspezifischen Umfeld erlernen und ausprobieren? Dann nutze die Gelegenheit und melde dich jetzt für unsere halbtägige Weiterbildung an
Alternative Entscheidungsfindungsmodelle bieten die Möglichkeit, traditionelle Entscheidungsprozesse zu überdenken. Sie ermöglichen neue und innovative Wege, um Entscheidungen auf einfache, schnelle und klare Weise zu treffen. Dies führt dazu, dass die Entscheidungen auf einer breiteren Basis abgestützt sind und die kollektive Intelligenz des Teams gesamthaft genutzt wird, was letztendlich zu besseren Ergebnissen führt.
Durch unseren interaktiven Workshop an der Bundesgasse gewinnst du:
- Eine interessante Einführung in eine Auswahl von Entscheidungsmethoden und deren Anwendung in der öffentlichen Verwaltung
- Die Möglichkeit, alternative Entscheidungsfindungsmodelle in deinem eigenen Arbeitsumfeld zu etablieren und zu wissen, wann du welche Methode einsetzen kannst
- Die Fähigkeit, bessere und breiter abgestützte Entscheide zu treffen
- Zugang zur Innovations-Community des staatslabors, um dich mit anderen innovativen Köpfen der Verwaltung zu vernetzen
Datum:
Donnerstag, 31. Oktober 2024
DETAILS ZUR WEITERBILDUNG
Dauer und Ort
Das Programm findet an einem Nachmittag von 13 bis 17 Uhr in unseren Räumlichkeiten an der Bundesgasse 16, drei Minuten vom Bahnhof Bern, statt.
Preis und Bezahlung
Das Programm kostet CHF 250.- pro Teilnehmer:in (exkl. Mwst.)
Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
Jeder Kurs wird für mindestens 6 und höchstens 18 Teilnehmer angeboten. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Die Teilnahme ist Mitarbeiter:innen der öffentlichen Verwaltung vorbehalten - das staatslabor behält sich das Recht vor, Anmeldungen, die diesem Kriterium nicht entsprechen, abzulehnen.
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung der Kursgebühr.
Im Fall einer Verhinderung informiert der/die Teilnehmende das staatslabor proaktiv und vor Beginn des Programms.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet.