Digitalisierung im Kanton Solothurn - unsere sieben Fragen an Beat Wyler, Leiter der Stabstelle E-Government

Kantonswappen Solothurn vor rotem Umriss der Schweiz

Seit dem Digitaltag 2019 veröffentlichen wir unsere Fragenserie zu den Digital- und E-Government-Strategien in allen Kantonen der Schweiz. Jeden Tag präsentieren wir so den Fortschritt und die Chancen sowie Herausforderungen in einem Kanton. Heute: Solothurn!

Unser Interviewpartner: Beat Wyler, Leiter der Stabstelle E-Government in der Staatskanzlei des Kantons Solothurn.

1. Was war die Motivation hinter der kantonalen Digitalisierungsstrategie? Auf welche Bedürfnisse und Herausforderungen im Kanton und den Gemeinden antwortet die Strategie?

[Beat Wyler: ] Die E-Government-Strategie 2018 des Kantons ist eine Reaktion auf die gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen der letzten Jahre im Umfeld zunehmender Digitalisierung. Sie ist die logische Fortsetzung und Adaption der ersten E-Government-Strategie von 2012.

2. Welches waren die Inspirationsquellen für die Ausarbeitung? Andere Städte, Kantone, Länder? Die nationale Strategie?

[Beat Wyler: ] In der Strategie wird u.a. referenziert auf die E-Government Strategie Schweiz und die Standortstrategie 2030 für den Kanton Solothurn. Die Strategien der anderen Kantone wurden ebenfalls konsultiert und kritisch geprüft.

3. Welche Akteure waren an der Erarbeitung der Strategie beteiligt?

[Beat Wyler: ] Die Strategie wurde erarbeitet von der Stabsstelle E-Government der Staatskanzlei unter der Führung des Steuerungsausschusses E-Government. Sie wurde von der Regierung am 18. Dezember 2018 (RRB 2018/2019) verabschiedet.

4. Es gibt Kantone, die bei ihrer Strategie einen eher weiten Bezugsrahmen wählen, z.B. die Digitalisierung in der Gesellschaft. Andere beziehen die Strategie enger z.B. auf die IT der Verwaltung. Welchen Bezugsrahmen hat Ihre Strategie - und welche Gründe gibt es für den gewählten Bezugsrahmen?

[Beat Wyler: ] Die E-Government-Strategie 2018 zielt auf die Bereitstellung der Voraussetzungen für ein elektronisches Leistungsangebot für Unternehmen und Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Solothurn. Diese enge Fokussierung erlaubt es, strategische Ziele innerhalb der Gültigkeitsdauer der Strategie (Legislatur 2017-2021) zu formulieren, die auch realisierbar sind.

Ein weiter gefasster Bezugsrahmen, beispielsweise zusätzlich die Digitalisierung der leistungserbringenden Prozesse der Ämter und Dienststellen würde den Kompetenzbereich und die Ressourcen der verantwortlichen Stelle in der Staatskanzlei überschreiten und wäre nicht realistisch.

5. Welches laufende Projekt in Ihrem Kanton ist Ihrer Meinung nach ein gutes Beispiel für die Stossrichtung der Strategie?

[Beat Wyler: ] Im Umsetzungskonzept der Strategie werden fünf strategische Projekte genannt. Alle diese fünf Projekte sind gute Beispiele, wobei nicht alle im gleichen Entwicklungsstand sind:

  • Gesetzgebungsprojekt BehöPG: Entwicklung der rechtlichen Grundlage für den Betrieb eines Behördenportals und die Erbringung von Basisleistungen für E-Government (Vernehmlassung abgeschlossen)
  • E-Government Portal: Technische Bereitstellung von Basisleistungen für E-Government (Identifikation, Authentisierung, Kommunikation, Fachanwendungsintegration, Kontoführung etc.) (Phase Konzept)
  • eUmzug Solothurn: elektronische Umzugsmeldung für Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Solothurn (Phase Einführung)
  • Elektronisches Baugesuch: Einreichung von elektronischen Baugesuchen von Gemeinden und Privaten (Phase Initialisierung)
  • Online-Steuererklärung (eFiling) (Phase Konzept)

6. Welche Herausforderung gibt es ganz konkret in der Praxis, mit denen Sie und Ihre Einheit bei der Umsetzung der Strategie konfrontiert sind?

[Beat Wyler: ] Sobald es um die elektronische Bereitstellung von konkreten behördlichen Leistungen geht, ist eine ausreichende Bereitschaft und ausreichende Ressourcen der betroffenen Dienststellen und eine genügende Maturität der Systeme für das Gelingen notwendig. Dies sind wichtige Voraussetzungen und teilweise hohe Eintrittshürden. Eine systematische, flächendeckende Umsetzung und damit auch eine Erfolgskontrolle ist damit wesentlich erschwert.

Juristisch und gesetzestechnisch ist noch einiges nötig. Fagen wie «Muss ich wirklich unterschreiben, wenn ich etwas elektronisch einreiche und ich mich vorher «eindeutig» angemeldet habe z.B. die Steuererklärung? » Oder ist die Willensäusserung implizit gegeben, wenn ich auf «einreichen» drücke? Im E-Banking braucht ja auch nicht jede Transaktion eine Unterschrift, und da sprechen wir teilweise von weit grösserer Tragweite.

Schliesslich die Frage der Verwaltung von analogen Kanälen: Man darf ja die Papiervariante wegen der Gleichbehandlung nicht abschalten. Man muss Nutzer mit Anreizen zum Umsteigen bewegen, z.B. den Papierkanal aufgrund des höheren administrativen Aufwandes «Gebührenmässig» verteuern.

7. Wenn Sie das entscheiden könnten: Gibt es Formen und Gefässe für den Austausch mit anderen Kantonen oder Ländern, die Sie lancieren würden, um von den Erfahrungen der anderen besser profitieren zu können?

[Beat Wyler: ] Die Gefässe bestehen bereits, beispielsweise die Fachgruppe E-Government der Staatsschreiberkonferenz SSK. M.E. sollten sie jedoch von den Kantonen besser frequentiert und genutzt werden.

Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Fragen und wünschen weiterhin viel Erfolg bei den Digitalisierungsbemühungen im Kanton! 

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